Expertensystem K.A.R.L.
16. April 2024
ab
Immobiliensicherheiten, die wertmindernd eingesetzt werden sollen, müssen gemäß Art. 208 Abs. 5 CRR angemessen versichert sein. Für Deckungswerte normiert § 15 PfandBG detaillierte Vorgaben. Im Fokus der aufsichtlichen Prüfungen zur Versicherungspflicht stehen derzeit Naturgefahren. Bei diesen ist die Versicherung regelmäßig auf einen Höchstbetrag begrenzt, der aber nur einen Teilbetrag des vollen Versicherungswertes ausmacht.

Dieses Online-Seminar wird am 20.08.20 und am 07.10.20 angeboten.

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